Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Kontakt
Hannah Scharlau
Telefon: 0151 25270305
E-Mail: kontakt@jugend-beteiligung-hagen.de
Registereintrag:
Amtsgericht Hagen | VR 1291
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Haftungsausschluss
Auch wenn wir stets bemüht sind, Ihnen auf den Seiten der Stadt Hagen eine gute, umfassende und ständig erneuerte Information zu geben, können wir keine Garantie auf Vollständigkeit und Fehlerhaftigkeit übernehmen. Weder wir noch ein verbundenes Unternehmen haften für Schäden, gleich welcher Art, die durch den Zugriff auf die Seiten der Stadt Hagen, deren Benutzung und Herunterladung entstehen.
Nebenbestimmungen
Sollte eine Bestimmung der Benutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hagen.
Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Hagen
Die Stadt Hagen bietet Ihnen die Möglichkeit zur verschlüsselten, rechtsverbindlichen, elektronischen Kommunikation (Internet/ E-Mail) mit der Stadtverwaltung.
Die verschlüsselte und/oder rechtsverbindliche Kommunikation über die zentrale E-Mail-Adresse stadtverwaltung@stadt-hagen.de ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Bitte beachten Sie unsere elektronischen Kommunikationsregeln, s.u.
Alternativ kann für den verschlüsselten und authentifizierten Versand von elektronischen Nachrichten und Dateianhängen eine De-Mail mit Absenderbestätigung im Sinne des § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes an stadtverwaltung@stadt-hagen.de-mail.de versandt werden. Für alle anderen De-Mail-Adressen der Stadtverwaltung Hagen wird der rechtsverbindliche Zugang ausdrücklich nicht eröffnet. Weitere Informationen zur rechtsverbindlichen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Hagen über De-Mail entnehmen Sie bitte den elektronischen Kommunikationsregeln, s.u.
Die Bearbeitung Ihrer E-Mail, die Sie an eine personenbezogene Kennung eines Beschäftigten der Stadt Hagen senden, wird bei vorübergehender Abwesenheit (Urlaub, Krankheit, etc.) des Empfängers durch die zuständige Stellvertretung sichergestellt.
Gemäß § 7a des E-Government-Gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW) besteht für öffentliche Auftraggeber die Verpflichtung, elektronische Rechnungen nach dem xRechnung-Standard zu empfangen. Hierbei handelt es sich um ein strukturiertes elektronisches Format auf xml-Basis. Weitere Informationen finden Sie hier.